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Adler: Prüfer wehren sich und ergreifen Partei für KPMG

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Adler: Prüfer wehren sich und ergreifen Partei für KPMG
Die Wirtschaftsprüferkammer wehrt die Kritik an KPMG ab. Foto: Markus Mainka - stock.adobe,com

Das gab es so gut wie noch nie: Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat sich öffentlich und mit klaren kritischen Worten zum Fall Adler geäußert. In einem Schreiben hat der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, Andreas Dörschell, Stellung genommen zu dem aktuell beispiellosen Vorgang, dass der Immobilienkonzern Adler keinen Abschlussprüfer finden kann.

Der Berufsstand sei zu Unrecht in die Kritik einer Verweigerungshaltung geraten. „Wenn man die Presseberichte der letzten Zeit liest, könnte man den Eindruck gewinnen, der Wirtschaftsprüferberuf würde seinen Pflichten nicht nachkommen. Das Gegenteil ist der Fall“, so Dörschell.

Hintergrund: Nachdem die Adler Group ihrem Wirtschaftsprüfer KPMG die Herausgabe von rund 800.000 E-Mails und anderer Dokumente verweigert hatte, versagte das Big-Four-Haus das Testat für den Jahresabschluss 2021 und legte das Mandat für die Prüfung des Jahresabschluss 2022 nieder. Seitdem sucht der strauchelnde Immobilienkonzern nach einem Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2022 und findet keinen. Selbst eine gerichtliche Bestellung von KPMG war erfolglos, das Big-Four-Haus lehnte ab.

KPMG kassierte Kritik für Verweigerung

Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, stärkt KPMG den Rücken. Foto: Wirtschaftsprüferkammer

Dafür kassierte KPMG in der öffentlichen Diskussion durchaus Kritik: Immerhin sei es die Aufgabe von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, auch ‚schwierige‘ Unternehmen zu prüfen und sich nicht vor herausfordernden Prüfungen zu drücken, sagten manche Marktbeobachter – nur so könne das Vertrauen in den Kapitalmarkt bestehen bleiben.

Verteidigen kann sich KPMG öffentlich nicht, denn Wirtschaftsprüfer unterliegen mit Blick auf ihre Mandanten einer Verschwiegenheitsverpflichtung. Doch nun scheint die Wirtschaftsprüferkammer selbst die Fäden in die Hand nehmen zu wollen und nimmt KPMG in der Stellungnahme von Dörschell sogar in Schutz – ein äußerst ungewöhnliches Vorgehen, das zeigt, wie wenig Lust die Branche darauf hat, den schwarzen Peter zugeschoben zu bekommen.

So forderten Marktbeobachter nach der Absage von KPMG etwa einen Kontrahierungszwang, wie es ihn bei Rechtsanwälten und Notaren gibt. Dies lehnt Dörschell entschieden ab: „Ein solches Instrument gibt es bei Wirtschaftsprüfern mit gutem Grund nicht.“ Der zum Vergleich herangezogene Kontrahierungszwang bei Notaren sei nicht übertragbar auf die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern, da die Aufgabenstellung für Notare eine andere sei. Zudem könnten auch Notare bei Vorliegen eines ausreichenden Grundes ihre Urkundstätigkeit verweigern.

Prüfer beklagen mangelnde Kooperationsbereitschaft

Dörschell nennt aber noch einen weiteren Grund, der gegen einen Kontrahierungszwang spricht: „Abschlussprüfung ist keine Einbahnstraße. Sie ist getragen vom Gedanken der Kooperation zwischen dem zu prüfenden Unternehmen und seinem Abschlussprüfer.“

Ein Kontrahierungszwang würde „dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers nach Kooperation in der Abschlussprüfung zuwiderlaufen. Es wäre kontraproduktiv für die erfolgreiche Durchführung einer Prüfung, den Abschlussprüfer zur Auftragsannahme zu zwingen, obwohl eine fehlende Kooperationsbereitschaft des Mandanten bereits erkennbar ist.“

Die mangelnde Kooperationsbereitschaft sieht Dörschell eindeutig bei Adler: „Gerade die von Adler beauftragte Untersuchung der 800.000 E-Mails durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft und das Angebot von Adler, lediglich diesen Bericht vorzulegen, zeigen, dass Adler laut Presseberichten anscheinend immer noch nicht vollumfänglich kooperieren will.“ Ähnlich hatte es bereits der Rechtsanwalt und Vorstand der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, Marc Liebscher, im Gespräch mit FINANCE ausgedrückt.

Adler lässt E-Mails von Kanzlei statt KPMG prüfen

Adler hatte die 800.000 E-Mails und Dokumente von der Rechtsanwaltskanzlei White & Case auf unlautere Geschäfte mit Adler nahestehenden Personen prüfen lassen sowie ob der Datenbestand für Wirtschaftsprüfer relevante Vorgänge enthält. Die Kanzlei, bei der es sich um White & Case handeln soll, habe laut Adler keine belastende Befunde geliefert.

Für Dörschell ist das Verhalten Adlers ein No-Go: „Es entscheidet allein der Abschlussprüfer, welche Unterlagen er für die Abschlussprüfung benötigt.“ Das Gesetz gebe dem Abschlussprüfer das Recht auf Aufklärungen und auf Vorlage von Nachweisen durch das zu prüfende Unternehmen, so Dörschell.

Und weiter: „Der Abschlussprüfer ist berufsrechtlich sogar dazu verpflichtet zu untersuchen, welche Aufklärungen und Nachweise er für die Durchführung der Abschlussprüfung benötigt. Werden ihm nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt, kann ein Prüfungshemmnis vorliegen, das bei entsprechender Tragweite zu einem Versagungsvermerk des Abschlussprüfers führt.“

Wirtschaftsprüferkammer hat Verständnis für KPMG

Der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer hat deshalb Verständnis für das Verhalten von KPMG. „Es überrascht mich nicht, dass KPMG im Januar 2023 die Bestellung zum Abschlussprüfer im gerichtlichen Ersetzungsverfahren durch das Amtsgericht Charlottenburg abgelehnt hat.“

Ein weiterer Grund, weshalb Dörschell kein Fehlverhalten bei KPMG sieht: Die Wirtschaftsprüfungsbranche steht seit dem Wirecard-Skandal nicht nur vermehrt unter öffentlicher Beobachtung, mit dem Erlass des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) im Jahr 2021 sind die Haftungsrisiken für Wirtschaftsprüfer zudem erheblich gestiegen. Wirtschaftsprüfern droht nun die unbeschränkte persönliche Haftung, sollte ein Gericht eine Handlung oder Unterlassung als grob fahrlässig beurteilen. Bereits im Vorfeld der Gesetzgebung hatten Kritiker angemerkt, dass das FISG dazu führen könnte, dass manche Unternehmen keinen Prüfer finden werden.

Die Aussagen von Dörschell machen deutlich, dass die Branche diesmal hart bleiben will. Damit könnte Marc Liebscher mit seiner Vorhersage im Gespräch mit FINANCE Recht behalten: „Adler wird KPMG vollen Zugang gewähren und glaubhaft zeigen müssen, dass es im Sinne des Abschlussprüfers an der Prüfung mitwirken und alle geforderten Unterlagen vorlegen wird.“ Nur dann habe Adler noch eine Chance, einen Abschlussprüfer zu finden.

Falk Sinß ist Redakteur bei FINANCE. Er hat Soziologie, Politologie und Neuere und Mittlere Geschichte in Frankfurt am Main sowie in Mainz Journalismus studiert, wo er auch einen Lehrauftrag inne hatte. Vor seiner Zeit bei FINANCE war Falk Sinß drei Jahre Redakteur der Zeitschrift Versicherungswirtschaft und zehn Jahre für verschiedene Medien des Universum Verlags tätig.