Newsletter

Abonnements

Nach Wirecard: Diese harten Strafen drohen EY

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken
EY hat von der Wirtschaftsprüferaufsicht Apas deftige Strafen aufgedonnert bekommen. Foto: Alexander Baumann – stock.adobe.com
EY hat von der Wirtschaftsprüferaufsicht Apas deftige Strafen aufgedonnert bekommen. Foto: Alexander Baumann – stock.adobe.com

Drakonisches Urteil in der Causa EY/Wirecard: In ihrem bis dato größten Verfahren hat die Wirtschaftsprüferaufsicht Apas dem Big-Four-Haus ein zweijähriges Annahmeverbot neuer Prüfmandate für Unternehmen von öffentlichem Interesse – sogenannte PIEs, also „Public Interest Entities“ – aufgebrummt. Darüber hinaus muss die Gesellschaft eine Geldbuße in Höhe von 500.000 Euro berappen.

Die zuständige Apas-Beschlusskammer sieht es als erwiesen an, dass EY im Rahmen der Abschlussprüfungen der Wirecard AG und der Wirecard Bank AG zwischen 2016 und 2018 Berufspflichtverletzungen begangen hat. Die Kammer, der drei Wirtschaftsprüfer und zwei Volljuristen der Apas angehören und die im Oktober 2022 ihre Arbeit aufnahm, stützt ihr Urteil unter anderem auf Arbeitspapiere von EY sowie Stellungnahmen der Betroffenen.

Neben den Sanktionen für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zieht die Apas auch fünf Wirtschaftsprüfer persönlich zur Haftung: Die für sie verhängten Geldstrafen belaufen sich auf 23.000 bis 300.000 Euro. Bei sieben weiteren Wirtschaftsprüfern wurden die jeweiligen Berufsaufsichtsverfahren hingegen eingestellt, da sie ihre Lizenzen zurückgegeben haben und damit nicht mehr unter die berufsrechtliche Aufsicht der Apas fallen.

Keine neuen Dax-Mandate für EY bis 2025

Damit muss EY in den kommenden zwei Jahren insbesondere auf neue prestigeträchtige Prüfmandate aus der Dax-Familie verzichten. Mit Blick auf den Leitindex prüft die Gesellschaft aktuell noch acht Unternehmen, darunter Volkwagen und die Deutsche Bank.

Nur ein schwacher Trost dürfte in diesem Zusammenhang die Tatsache sein, dass EY bereits seit 2020 kein einziges neues Mandat im deutschen Börsensegment mehr für sich gewinnen konnte. Naheliegender Grund hierfür sind die erlittenen Reputationsschäden im Zuge des Wirecard-Skandals. Dass EY in der Wirtschaftsprüfung an Boden verliert, war bereits bei der Vorlage der Geschäftszahlen für das vergangene Jahr deutlich geworden.  

Auf Anfrage von FINANCE erklärte EY, die Details der Entscheidungen sorgfältig prüfen zu wollen, sobald sie finalisiert und zugestellt wurden. Man habe während der gesamten Untersuchung vollumfänglich mit der Apas kooperiert.

Darüber hinaus betont das Big-Four-Haus gegenüber FINANCE, dass es „heute ein anderes Unternehmen“ sei. So seien seit 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen worden, um die Prüfungsqualität und das Risikomanagement zu stärken. In diesem Zusammenhang verweist EY unter anderem auf die Etablierung eines neuen Führungsteams und neuer Aufsichtsstrukturen.

Zahlreiche private Klagen gegen EY

Grundsätzlich steht EY auch die juristische Anfechtung des Urteils offen. Wie die Apas mitteilt, sei ein entsprechender Antrag vor dem Landgericht Berlin (Kammer für Wirtschaftsprüfersachen) möglich. Im Anschluss wäre die Berufung zum Kammergericht Berlin und anschließend die Revision am Bundesgerichtshof möglich.

Mit dem Apas-Urteil ist das Thema Wirecard für EY noch längst nicht ausgestanden. Zahlreiche Privatanleger versuchen seit Jahren, gegen EY Ansprüche aufgrund des Wirecards-Skandals geltend zu machen. Im Januar hat auch noch die Commerzbank Klage eingereicht. Die 500.000 Euro Geldbuße der Apas wirken im Vergleich dazu vernachlässigbar: Das Frankfurter Geldhaus will Verluste in Höhe von 200 Millionen Euro von EY erstattet bekommen.

Philipp Hafner ist Redakteur bei FINANCE. Er hat Volkswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth sowie an der University of Amsterdam studiert. Vor FINANCE arbeitete Philipp Hafner mehr als sechs Jahre bei der Verlagsgruppe Knapp/Richardi, zunächst als Volontär, anschließend dann als Redakteur für die Fachzeitschrift „Immobilien & Finanzierung“.

Themen