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Bafin verhängt Millionenstrafe gegen Commerzbank

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Die Commerzbank muss eine Millionenstrafe zahlen. Bei der Integration ihrer Tochter Comdirect waren Mängel bei der Geldwäscheprävention festgestellt worden. Foto: Commerzbank AG
Die Commerzbank muss eine Millionenstrafe zahlen. Bei der Integration ihrer Tochter Comdirect waren Mängel bei der Geldwäscheprävention festgestellt worden. Foto: Commerzbank AG

Die Commerzbank muss Bußgelder in Höhe von insgesamt 1,45 Millionen Euro zahlen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegen das Institut zwei Geldstrafen in Höhe von 375.000 Euro und 1.075.000 Euro verhängt, weil es bei dessen ehemaliger Tochter Comdirect Bank Mängel bei der Geldwäscheprävention gab. Der Bußgeldbescheid ist seit dem 28. März rechtskräftig, teilte die Behörde am heutigen Montag mit. 

Laut Bafin-Bescheid haben die Commerzbank und deren Onlinetochter Comdirect, die im Jahr 2020 auf die Mutter verschmolzen wurde, ihre Aufsichtspflichten verletzt. So hätten Mitarbeitende „Kundendaten nicht fristgerecht oder ausreichend aktualisiert und unzureichende interne Sicherungsmaßnahmen getroffen“, heißt es von der Bafin. Zudem sei man in drei Fällen den verstärkten Sorgfaltspflichten nicht ausreichend nachgekommen.

Commerzbank: Fehler bei Integration entdeckt und behoben 

Laut Commerzbank wurden bei der Integration der Comdirect Bank Vorgaben zur Legitimationsprüfung von Neukunden sowie Prozesse und Kontrollen zur Aktualisierung von Kundendaten überprüft. „Die notwendigen Nachbearbeitungen, die sich daraus ergeben haben, wurden zügig angegangen. Prozesse wurden entsprechend angepasst und die Datenaktualisierungen bereits im Jahr 2022 vollständig abgeschlossen“, heißt es in einer offiziellen Verlautbarung der Bank. Dabei sei man in engem Austausch mit der Bafin gewesen.    

Sicherungsmaßnahmen nicht eingehalten 

Die Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Verstöße jetzt noch nachträglich mit Bußgeldern geahndet. „Als interne Sicherungsmaßnahme müssen Kreditinstitute für ihre Beschäftigten Arbeitsanweisungen erstellen, in denen die Vorgaben zur praktischen Umsetzung der Anforderungen des Geldwäschegesetzes definiert sind“, erläutert die Bafin den Hintergrund des Bußgeldbescheids.

Zum Kampf gegen Geldwäsche gehört auch, dass Institute ihre Kundendaten regelmäßig oder anlassbezogen aktualisieren, um die Kunden stets eindeutig identifizieren zu können. Verstärkte Sorgfaltspflichten kommen dann zum Tragen, wenn es höhere Risiken gibt. Kreditinstitute müssen dann zusätzliche Informationen über den jeweiligen Vertragspartner einholen.  

Auch Deutsche Bank im Visier der Bafin 

Die Commerzbank ist nicht das einzige Geldhaus, das sich in diesem Jahr schon mit der Bafin auseinandersetzen musste. Im Februar hatte die Behörde der Deutschen Bank mit weiteren Geldstrafen gedroht, ebenfalls wegen nicht erfüllter Auflagen bei der Prävention von Geldwäsche. Bereits im vergangenen Herbst musste die blaue Bank 170.000 Euro blechen, weil sie Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hatte. 

Bis Ende Oktober dieses Jahres wird außerdem ein Sonderprüfer die Deutsche Bank kontrollieren. In anderer Sache – aufgrund falscher Angaben zu einem IT-Sicherheitsvorfall – hat die Bafin gegen die Deutsche Bank Mitte März dieses Jahres eine Strafzahlung in Höhe von 50.000 Euro verhängt. 

Lena Scherer ist Redakteurin bei FINANCE. Sie hat Publizistik, Anglistik und Komparatistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz studiert und nebenbei für verschiedene Redaktionen gearbeitet. Bevor sie zu FINANCE kam, war sie mehr als acht Jahre lang beim Branchen-Fachdienst buchreport aktiv, zuletzt als Co-Chefredakteurin. Dort hat sie unter anderem Marktanalysen vorgenommen sowie die Bereiche Fachinformation, Recht/Wirtschaft/Steuern und Digitales betreut.