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Privatbanken nehmen HSH Nordbank in Einlagensicherung auf

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Eine Einigung mit Tragweite: Mit der HSH Nordbank wechselt erstmals in der Geschichte der Bankenbranche ein öffentlich-rechtliches Insitut in den Einlagensicherungsfonds der Privatbanken.
HSH Nordbank

Nach monatelangen Verhandlungen ist der Weg für die Privatisierung der HSH Nordbank frei: Wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) und die HSH Nordbank mitteilten, hat der BdB-Vorstand der Mitte Oktober getroffenen Einigung mit der HSH nun endgültig zugestimmt. Damit steht dem Wechsel der Landesbank HSH aus der Institutssicherung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) in den Einlagensicherungsfonds der Privatbanken nichts mehr im Wege.

Auslöser für den Wechsel war die rund 1 Milliarde Euro schwere Übernahme der HSH durch eine Gruppe von Finanzinvestoren bestehend aus Cerberus, J.C. Flowers, Golden Tree und Centaurus Capital. Im Zuge der geplanten Privatisierung stellte sich die Frage, ab wann die Bank den vollen Einlagenschutz der Privatbanken erhalten soll.

Lange wurde auch gestritten, welche Voraussetzungen die HSH erfüllen muss, um überhaupt in den Einlagensicherungsfonds der Privatbanken aufgenommen zu werden. So sollte die Bank beispielsweise nachweisen, dass sie ein „dauerhaft tragfähiges Geschäftsmodell“ habe, forderte BdB-Hauptgeschäftsführer Christian Ossig. Durch die komplexen Verhandlungen drohte der M&A-Deal mehrfach zu platzen. Dann hätten die HSH-Mehrheitseigner, die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, die Bank, die sie jahrelang mit Steuergeldern über Wasser hielten, abwickeln müssen.

HSH Nordbank muss Übergangsfrist des BdB durchlaufen

Der Wechsel in den Einlagenschutz der Privatbanken wird in mehreren Schritten erfolgen. So wird die HSH ab Januar 2019 zunächst Mitglied des Prüfungsverbands deutscher Banken. Ab dann soll die Bank bereits als außerordentliches Mitglied in den BdB-Gremien mitarbeiten.

Ebenfalls zu diesem Stichtag wird eine dreijährige Übergangsfrist beginnen, nach deren Ablauf die HSH vollständig Teil des Einlagensicherungsfonds sein wird. Innerhalb dieser Frist muss die Bank einem Bericht der FAZ zufolge eine Reihe von Anforderungen des BdB erfüllen, um als vollwertiges Mitglied in den Einlagensicherungsfonds aufgenommen zu werden. Unter anderem muss sie eine Eigenkapitalrendite von mindestens 8 Prozent und eine harte Kernkapitalquote von mindestens 15 Prozent vorweisen. Zusätzlich muss die Bank nach Ablauf der Frist ein Aufwand-Ertrags-Verhältnis von 40 Prozent erreicht haben. Das Blatt beruft sich auf ein internes Rundschreiben des HSH-Chefs Stefan Ermisch.

Bis die Übergangsfrist Ende 2021 abgelaufen ist, wird die HSH weiterhin Teil der Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe bleiben. Sobald der Übergang abgeschlossen ist, soll die Sicherungsgrenze genau wie bei den anderen BdB-Mitgliedsbanken auch 15 Prozent betragen.

Lösung könnte Vorlage für NordLB werden

Die Einigung des BdB und der HSH könnte nach Meinung des Bankenverbands sogar als Vorbild für andere Institute dienen. „Die nun gefundene Lösung kann ein Muster für den künftigen Wechsel aus anderen Sicherungssystemen in den Einlagensicherungsfonds sein“, sagte Hans-Walter Peters, Präsident des BdB.

Ganz konkret könnte es der NordLB zugutekommen, dass es jetzt einen Präzedenzfall für die Privatisierung einer Landesbank gibt. Die Bank befindet sich ebenfalls in schwierigem Fahrwasser und ist aktuell auf Investorensuche. Ähnlich wie bei der HSH sind auch an der NordLB Finanzinvestoren interessiert.

Jedoch hat sich zuletzt auch ein anderes Szenario aufgetan: Die Spitzen des Sparkassenverbands diskutieren offenbar auch eine Zusammenlegung der Landesbanken Helaba, LBBW, NordLB sowie der Fondsgesellschaft Deka und des Immobilienfinanzierers Berlin Hyp zu einer bundesweiten Super-Landesbank. Ob eine solche Transaktion aber tatsächlich zustande kommt, ist äußerst fraglich, wäre sie doch mit erheblichen Hürden verbunden.

andreas.mehring[at]finance-magazin.de