Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen die Deutsche-Bank-Fondsgesellschaft DWS ein Bußgeld in Höhe von 25 Millionen Euro verhängt. Die Strafe ist das Ergebnis gemeinsamer Ermittlungen mit dem Bundeskriminalamt Wiesbaden gegen DWS wegen des Verdachts des „Greenwashings“. Der Bußgeldbescheid ist seit dem 1. April bestandskräftig.
Die Fondgesellschaft steht schon seit längerem in der Kritik, grüne Finanzprodukte als „grüner“ verkauft zu haben, als diese tatsächlich sind. Das jetzt verhängte Bußgeld sanktioniert lediglich die Verletzung der allgemeinen Verhaltensregeln im Rahmen des Kapitalanlagegesetzbuches und ist damit eine Ordnungswidrigkeit.
ESG-Marketing von DWS entsprach nicht der Realität
Konkret geht es um den Vorwurf, DWS habe im Zeitraum von Mitte 2020 bis Ende Januar 2023 intensiv mit ESG-Produkten geworben und dabei gegenüber dem Kapitalmarkt den Eindruck erweckt, bei nachhaltigen Finanzprodukten eine marktführende Position innezuhaben.
Marketingaussagen wie „ESG ist ein fester Bestandteil unserer DNA“ hätten jedoch nicht der Realität entsprochen, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Vielmehr habe sich DWS laut Ansicht der Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt in einem „noch andauernden Transformationsprozess“ befunden. Die „offensive“ Außendarstellung sei nicht entsprechend angepasst worden.
DWS akzeptiert Bußgeld wegen Greenwashing-Aussagen
DWS teilte in einem schriftlichen Statement mit, das Bußgeld zu akzeptieren. „Dass unser Marketing in der Vergangenheit teilweise überschwänglich war, haben wir in den vergangenen Jahren bereits öffentlich gesagt“, heißt es in der Mitteilung weiter. Laut eigener Aussage hat die Fondsgesellschaft ihre internen Dokumentations- und Kontrollprozesse bereits verbessert und will hier weiter Fortschritte machen. Das Bußgeld habe zudem keine Auswirkungen auf das Finanzergebnis im ersten Quartal 2025, da DWS bereits zuvor entsprechende Rückstellungen gebildet habe.
Die Höhe des Bußgeldes von 25 Millionen Euro wurde von der Staatsanwaltschaft auf Basis des Gesamtumsatzes der DWS-Muttergesellschaft Deutsche Bank festgesetzt. Diese umsatzorientierte Sanktionierung ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zumindest für die Verhängung eines Bußgeldes durch eine Staatsanwaltschaft in Deutschland zum ersten Mal erfolgt.
Für die nun sanktionierten Ordnungswidrigkeiten von DWS sieht das Kapitalanlagegesetzbuch sogar eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes vor. Bei dem Umsatz von 30,1 Milliarden Euro der Deutschen Bank im Geschäftsjahr 2024 ergibt das eine maximale Geldbuße in Höhe von 3,1 Milliarden Euro.
Lea Teckentrup ist Redaktionsvolontärin bei DerTreasurer und FINANCE. Sie hat Wirtschaftsrecht im Bachelor und im Master an der Universität Osnabrück sowie an der Universität Siegen studiert. Vor ihrem Volontariat arbeitete sie als Wirtschaftsjuristin im Bereich Debt Capital Markets in einer internationalen Großkanzlei.