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Adler: Kanzlei segnet von KPMG geforderte Dokumente ab

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Entlastung für Adler? Eine Kanzlei hat keine belastenden Befunde bei der Prüfung von 800.000 Dokumenten gefunden. Foto: Timon/stock.adobe.com
Entlastung für Adler? Eine Kanzlei hat keine belastenden Befunde bei der Prüfung von 800.000 Dokumenten gefunden. Foto: Timon/stock.adobe.com

Kommt nun die Wende im Fall Adler? Der Immobilienkonzern hat mitgeteilt, dass eine von ihm beauftragte Überprüfung von 800.000 elektronischen Kommunikationsdokumenten keinen belastenden Befund ergeben habe. Es handelte sich dabei um E-Mails, Kalendereinträge und weiteres.

Adler hatte im Vorjahr eine nicht näher genannte internationale Anwaltskanzlei damit beauftragt, einen großen Datenbestand zu prüfen. Die Kanzlei sollte zum einen untersuchen, ob dieser Datenbestand Anhaltspunkte dafür bietet, „dass Gesellschaften der Adler-Unternehmensgruppe Geschäfte mit nahestehenden oder vermeintlich nahestehenden Personen getätigt haben, die einem Drittvergleich nicht standhalten“. Vorwürfe zu Geschäften mit nahestehenden Personen waren Teil der Shortseller-Attacke von Fraser Perring.

Adler beruft sich auf „attorney-client privilege“

Zum zweiten sollte die Kanzlei überprüfen, „ob dieser Datenbestand Informationen über Vorgänge enthält, die für einen Abschlussprüfer einer Gesellschaft der Adler-Gruppe von Relevanz hätten sein können“. Hintergrund: KPMG hatte im vergangenen Jahr in seiner Rolle als Abschlussprüfer dem Konzern das Prüftestat verweigert mit der Begründung, dass angeforderte Dokumente nicht bereitstellt worden seien.

Zuvor hatte KPMG bereits in seiner Rolle als forensischer Sonderprüfer kritisiert, dass rund angeforderte 800.000 Dokumente nicht vorgelegt wurden. Dies hatte die Aussagekraft der forensischen Prüfung eingeschränkt und infolge nicht zu der von Adler gewünschten Entlastung geführt.

Adler hat die Weigerung, KPMG alle geforderten Dokumente vorzulegen, mit dem sogenannten „attorney-client privilege“ begründet. Dabei handelt es sich um die Wahrung des Anwaltsprivilegs, wonach vertrauliche Kommunikation mit Rechtsberatern geschützt ist. Sollte Adler diese Dokumente einem nicht-anwaltlichen Dritten – in diesem Fall KPMG – vorlegen, würde das Anwaltsprivileg entfallen und folglich müssten diese Dokumente in einem möglichen Rechtsstreit auch der gegnerischen Partei offengelegt werden, so die Erklärung von Adler. „Folglich hätte sich der Verwaltungsrat im Fall der angeordneten Offenlegung der 800.000 Dokumente einem nicht kalkulierbaren Haftungsrisiko ausgesetzt“, heißt es weiter.

Reicht KPMG die Aussage der Kanzlei?

Die Anwaltskanzlei sei laut Adler nun zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Dokumente weder Information enthalten, wonach Adler Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt haben könnte, noch für den Prüfer relevante Information enthalten. Möglicherweise könnte dies nun die Wende bringen bei Adlers erfolgloser Suche nach einem Abschlussprüfer.

Der Immobilienkonzern befindet sich seit etlichen Monaten auf der Suche nach einem Abschlussprüfer, doch niemand möchte das Mandat annehmen. Vor wenigen Wochen hatte ein Amtsgericht daher KPMG gerichtlich zum Prüfer bestellt, doch das Big-Four-Haus lehnte ab. Eine Begründung nannte KPMG nicht, doch offensichtlich ist das Verhältnis zwischen Prüfer und Unternehmen zerrüttet, und auch die fehlenden 800.000 Dokumente könnten ein Grund gewesen sein.

Die Frage ist nun, ob das Ergebnis der Anwaltskanzlei KPMG dazu bewegen könnte, das Mandat doch anzunehmen. Der Rechtsanwalt Marc Liebscher glaubt das im Gespräch mit FINANCE nicht: „Welche Dokumente prüfungsrelevant sind, entscheidet der Abschlussprüfer, nicht das Unternehmen.“ Vielmehr sei dies ein weiterer Schritt weg von KPMG und hin zu einer eigentümlichen Interpretation, wie eine Abschlussprüfung ablaufen sollte, so seine Einschätzung. „Adler meint, eine Abschlussprüfung im Wege einer ‚Selbsterkenntnis‘ durchführen zu können.“ Wie Adler seiner Meinung nach stattdessen tun muss, lesen Sie hier.

Alternativ würde vielleicht ein anderer Wirtschaftsprüfer nun in Erwägung ziehen, die Prüfung durchzuführen. Für Adler ist es von höchster Relevanz, einen Abschlussprüfer zu finden – ohne einen geprüften Abschluss kann der angeschlagene Konzern keine finanzielle Restrukturierung durchführen.

Julia Schmitt ist Redaktionsleiterin von FINANCE-Online und Moderatorin bei FINANCE-TV. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre und Publizistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stieg sie 2014 bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA ein. Sie betreut die Themenschwerpunkte Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung und ist Trägerin des Karl Theodor Vogel Preises der Deutschen Fachpresse.