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Minderheitsinvestments: Die 3 größten Fehler

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Wer Investoren einen Minderheitsanteil verkaufen will, sollte sich gut auf den Deal vorbereiten.
monkeybusinessimages/iStock/Thinkstock/Getty Images

Minderheitsbeteiligungen haben Konjunktur, denn Private Equity sitzt im Niedrigzinsumfeld auf so viel Geld wie nie zuvor. Darum sind die Finanzinvestoren zunehmend bereit, neben Mehrheitsübernahmen auch so genannte Minorities zu tätigen.

Unternehmen können von dem Boom dieser Finanzierungsart profitieren. Einen Minderheitsinvestor in den Gesellschafterkreis zu holen, verschafft gerade einer nicht börsennotierten Firma viel Eigenkapital auf einen Schlag – eine charmante Lösung vor allem dann, wenn starkes Wachstum finanziert werden will.

Allerdings gibt es Fallstricke bei Minderheitsinvestments. Im harmlosen Fall stellen Gesellschafter und Management irgendwann fest, dass sie in den Verhandlungen ihre Zeit vertrödelt haben. Fehleinschätzungen können aber auch unumkehrbare Folgen haben, im schlimmsten Fall sind langjährige Gesellschafter zum Blitzverkauf der eigenen Firma gezwungen.

Der FINANCE-Ratgeber verrät die größten Fehler, die Inhaber und Manager machen können, wenn es um den Einstieg eines Minderheitsinvestors mit Private-Equity-Hintergrund geht.

Fehler 1: Den falschen Finanzinvestor wählen

Private-Equity-Gesellschaften sitzen auf so viel Geld wie nie. Das bringt viele Häuser dazu, auch nach Minderheitsbeteiligungen zu suchen, obwohl sie in dem Bereich wenig Erfahrung haben. Die mögliche Konsequenz: Sie behandeln die Minderheitsbeteiligung so wie ein Unternehmen, das ihnen ganz gehört.

„Ein klassischer Mehrheitsinvestor möchte in der Regel auch bei Minderheitsinvestments mitreden“, sagt Moritz Freiherr Schenck, der als Managing Director bei Deloitte Käufer und Verkäufer in M&A-Deals berät. „Wirklich erprobte Minderheitsinvestoren dagegen sind es gewohnt, Unternehmer machen zu lassen.“

Als erprobte Minderheitsinvestoren gelten beispielsweise Hannover Finanz, VR Equitypartner, BWK und Afinum. Eigentümer und Managementteams sollten im Vorfeld einer Beteiligung genau recherchieren, wie viele Minderheits-Investments der angehende Partner schon abgeschlossen hat. Die Manager und Gesellschafter der Portfoliounternehmen sind oft bereit, vertraulich ihre Erfahrungen weiterzugeben. Investoren, die Zurückhaltung und Partnerschaft versprechen, dann aber dominant auftreten, können so schon im Vorfeld aus dem M&A-Prozess ausgeschlossen werden.

Fehler 2: Den Preis falsch verhandeln

Unternehmen sind so hoch bewertet wie nie, wie ein Blick in die FINANCE-Multiples bestätigt. Das versetzt verkaufswillige Gesellschafter in eine gute Verhandlungsposition – vor allem in Boom-Branchen wie Technologie oder Healthcare.

Nach wie vor aber gilt: Bei Minderheitsbeteiligungen muss der Verkäufer einen Abschlag auf die Bewertung des Anteils hinnehmen, weil er dem neuen Besitzer keine Kontrollmehrheit übergeben kann. Das wirkt sich natürlich auch auf die Einstiegspreise aus, die Minderheitsinvestoren zu zahlen bereit sind.

„Einen großen Einfluss auf die Bewertungsmultiplikatoren hat die Art der Minderheitsbeteiligung“, sagt Hans-Christoph Stadel, Geschäftsführer der M&A-Beratung MCF Corporate Finance. Das heißt: Je mehr Rechte der Investor bekommt, desto mehr ist er bereit, proportional zu bezahlen. Die entscheidende Frage ist: Kann der Unternehmer zu Gunsten eines höheren Kapitalzuflusses mit einem gewissen Kontrollverlust leben? Die Ausgestaltungsmöglichkeiten für die Mitspracherechte des Minderheitsgesellschafters sind zahlreich.

Fehler 3: Die falschen Klauseln zulassen

Besonders Investoren, die wenig Erfahrung mit Minderheitsbeteiligungen haben, drängen häufig auf umfassende Kontrollrechte – etwa eine so genannte Drag-Along-Klausel, die den Minderheitsinvestor in die Lage versetzt, den Hauptgesellschafter unter bestimmten Bedingungen zu einem gemeinsamen Verkauf aller Anteile des Unternehmens an einen Dritten zu zwingen.

Insofern ist wichtig, dass Gesellschafter und Manager zentrale Fragen zunächst miteinander und dann mit dem Investor klären: Etwa, welche Mitspracherechte der Investor bei der Besetzung des Managements oder im laufenden Betrieb hat, oder ob er das Recht auf mehr Anteile bekommt, wenn es schlecht läuft.

florian.bamberg[at]finance-magazin.de

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