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DPR-Konflikt: Gelb für K+S – aber nicht rot

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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung gibt nach, K+S muss seine Bilanz nicht nachträglich korrigieren.
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung gibt nach, K+S muss seine Bilanz nicht nachträglich korrigieren. Foto: K+S.

K+S reklamiert den Sieg bereits für sich: „Endgültige DPR-Feststellungen lösen keine Wertanpassungen aus“ betitelt der Rohstoffkonzern seine Mitteilung zum voraussichtlichen Ende des Konflikts mit der Bilanzpolizei. Die DPR prüft, ob eine knapp 2 Milliarden Euro schwere Wertberichtigungen von K+S auf das Kaligeschäft im Jahr 2020 ausreichend war. Vor zwei Wochen ging K+S offen auf Konfrontationskurs und wies die kritischen Einwände der DPR zurück.

Nun könnte die Auseinandersetzung mit einem „We agree to disagree“ zu Ende gehen. Nach Angaben von K+S ist das zentrale Ergebnis der endgültigen Feststellung der DPR, die K+S jetzt übersandt worden ist, dass der Konzern keine weiteren Wertanpassungen vornehmen müsse. „Auch die vorläufige DPR-Feststellung, wonach die Werthaltigkeit des Nettovermögens [der Einheit] ZGE Kali nicht nachgewiesen worden sei, ist in den endgültigen Feststellungen nicht mehr enthalten“, betont K+S.

Allerdings ist die tatsächliche Entwicklung bei K+S über den akademischen Streit rund um die Bilanzierungspraxis längst hinweggerollt. Weil die Weltmarktpreise für Kali seit dem beanstandeten Zwischenbericht im Jahr 2019 deutlich angezogen haben, hat K+S die damalige Abschreibung bereits wieder vollständig zugeschrieben. Damit hätte eine nachträgliche Korrektur der 2019er-Werte auf DPR-Anweisung heute auch keine Auswirkungen mehr auf das Eigenkapital des Kasseler Großkonzerns gehabt.

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K+S hat entscheidende Werthebel verändert

Doch mit Blick auf die Methodik der Wertermittlung bei K+S bleibt die DPR auch in ihrem endgültigen Bericht bei ihrer Kritik. Die Bilanzierungsexperten bemängeln gleich mehrere Fehler, die sich K+S bei der Ermittlung des Werts seines Kaligeschäfts erlaubt habe. Dabei geht es im Wesentlichen um die Kalimine „Bethune“ in Kanada, die mit Abstand wichtigste Produktions- und Lagerstätte des Konzerns.

Konkret soll K+S nach Darstellung der DPR nicht nur nachgewiesene Reserven, sondern teilweise auch noch nicht nachgewiesene „Ressourcen“ im Boden rund um die Bethune-Mine in die Wertermittlung einfließen lassen haben. Dabei könne es sein, dass sich diese „Ressourcen“ gar nicht wirtschaftlich fördern lassen.

Zudem habe K+S die erwartete Förderdauer der Mine auf 150 Jahre verdoppelt und damit den Wert der „ewigen Rente“ gesteigert und außerdem auch die erwartete maximale Produktionskapazität angehoben. Über die Veränderungen bei all diesen wichtigen Faktoren, die den Bilanzwert der Bethune-Mine positiv beeinflussen, habe K+S im Anhang seines Finanzberichts nicht angemessen informiert, monieren die Bilanzierungswächter.

Nach Ansicht der DPR „liegt ein Verstoß gegen IAS 1.122 und IAS 1.125 vor, wonach die mit den angewandten Bilanzierungsmethoden einhergehenden Ermessensentscheidungen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten im Konzernanhang anzugeben sind“.

DPR: K+S verschwieg nicht-operative Cashflow-Treiber

Und die Fehlerfeststellung der DPR enthält noch weitere Punkte: Dass K+S im Zwischenbericht zum 30. Juni 2020 auf einen Werthaltigkeitstest („Impairment“) der Assets im Kali- und Magnesiumgeschäft verzichtet habe, hält die Bilanzpolizei für falsch – unter anderem deshalb, weil der Kalipreis in der damaligen Phase stark nachgegeben habe und auch der Börsenwert von K+S unter das ausgewiesene Nettovermögen abgesunken sei.

Zudem habe K+S nicht mitgeteilt, dass der damals ausgewiesene Free Cashflow von 166,2 Millionen Euro ausschließlich auf nicht-operative Maßnahmen zurückzuführen gewesen sei, insbesondere auf die Ausweitung von Factoring-Geschäften.  

K+S hat nun bis zum 9. Dezember Zeit, um diesen Fehlerfeststellungen zuzustimmen oder ihnen zu widersprechen. Stimmt der Konzern zu, wäre das Verfahren abgeschlossen. Wirtschaftsprüfer von K+S ist Deloitte.