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Maredo, Neckermann & Co: Was gilt beim Kauf insolventer Marken?

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Maredo Restaurants Holding GmbH wurde zwar aufgelöst, aber der Markenname existiert weiter fort.
Maredo Restaurants Holding GmbH wurde zwar aufgelöst, aber der Markenname existiert weiter fort. Foto: karepa - stock.adobe.com

Mehrere Monate hatte die Steakhauskette Maredo während der Coronakrise noch gekämpft, doch Anfang dieses Jahres kam das Aus: Die Restaurants stellten den Betrieb ein. Dennoch ist der Name Maredo nicht dauerhaft aus den deutschen Fußgängerzonen verschwunden. Rund ein halbes Jahr später verkaufte Insolvenzverwalter Nikolaos Antoniadis die Markenrechte und wesentliche Vermögenswerte der insolventen Steakkette an eine Investorengruppe. Auch Traditionsmarken wie Quelle und Neckermann verschwanden nach den Insolvenzen nicht – beide Marken und die zugehörigen Internet-Domains sicherte sich die Otto-Gruppe.

Eingeführte Marken können gerade bei Distressed M&A ein wesentlicher Wertfaktor sein. Doch wie bepreist man eine bekannte Marke richtig? „Bei etablierten Marken sind deren Bekanntheit und das Image am Markt entscheidend“, sagt Michael Rozijn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht bei Schultze & Braun. Diese Werte werden in der Regel durch spezialisierte Marktforschungsunternehmen erhoben, beispielsweise anhand von Interviews und statistischen Erhebungen bei Marktteilnehmern.

Markenrechte: wann schlägt man zu?

Steht eine Marke zum Verkauf, kommt es beim Timing auch darauf an, was der Kaufinteressent mit der Marke plant. Soll eine am Markt eingeführte Restaurantmarke auch künftig für ein gastronomisches Angebot genutzt werden, ist Tempo gefragt. „Sonst droht ein längerer Stillstand während einer Insolvenz, und dies könnte die Marke beschädigen oder entwerten, etwa, wenn die Restaurants geschlossen werden müssen und die Marke damit vom Markt verschwindet“, warnt Rozijn.

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Doch es gibt auch andere Fälle: „Will man als Käufer den Markennamen erhalten, ihn aber künftig für ein ganz anderes Produkt oder Dienstleistungsangebot nutzen, dann ist ein zügiger Vertragsabschluss weniger entscheidend“, erklärt der Jurist. Kommt es dem Käufer auf das bisherige Produkt der Marke nicht an, kann bei einem länger andauernden Verfahren der Vorteil eines sinkenden Preises nutzbar gemacht werden.

Rechtliche Fallstricke beim Markenkauf

In jedem Fall sollten Kaufinteressenten sich darüber im Klaren sein, dass die rechtlichen Risiken bei Marken-Transaktionen vergleichsweise hoch sind, mahnt Rozijn. Der Hauptgrund dafür: Es gibt kein Register, aus dem eindeutig hervorgeht, wer welche Rechte an einer Marke hält und damit auch verkaufen darf. Zwar bildet das Markenregister die Basis jeder Recherche, doch der dort eingetragene Eigentümer kann die Marke zwischenzeitlich abgetreten haben, ohne dass dies aus dem Eintrag hervorgeht. Dritte können über Lizenzvereinbarungen das Recht zur Nutzung der Marke erworben haben, und auch dies ist aus dem Markenregister nicht zu erkennen. So können Markenrechte beispielsweise als Sicherheit bei Kreditgebern hinterlegt sein – diese Maßnahmen sind aber im Markenregister nicht zwingend erfasst.

Wer eine Marke rechtssicher erwerben will, muss daher recherchieren, ob es weitere Rechteinhaber gibt, die den M&A-Prozess stören oder Ansprüche geltend machen könnten.

Daher müssen mitunter auch Dritte beim Verkauf von Markenrechten eingebunden werden. Auch der Insolvenzverwalter kann zumeist nur nach Aktenlage vorgehen und entscheiden – ohne garantieren zu können, dass er aus den Unterlagen ein vollständiges Bild erhält. „Eine gewisse Unsicherheit bleibt immer“, sagt Rozijn. Immaterielle Vermögenswerte wie Markenrechte würden daher in der Praxis der Insolvenzverwaltung auch grundsätzlich ohne Gewährleistung verkauft.

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Auch Lizenzverträge können den Kauf von Marken beeinflussen. Ein Blick in die erteilten Lizenzen und deren rechtliche Rahmenbedingungen sollte für Kaufinteressenten daher zwingend Teil der Due Diligence sein, rät Rozijn.

Zudem sollten Kaufinteressenten prüfen, ob Widerspruch gegen die Markeneintragung eingelegt wurde oder ob der Verdacht besteht, dass die Marke gegen Rechte Dritter verstößt. „Das Patent- und Markenamt prüft die Marke bei ihrer Eintragung nicht auf Ähnlichkeiten mit anderen Marken oder gar auf Plagiate“, erklärt der Experte. Zu einer guten Recherche gehöre daher für Kaufinteressenten zwingend auch eine Marktanalyse, ob es ähnliche oder identische Marken gibt, gegen die die zum Verkauf stehende Markeneintragung verstoßen könnte oder mit denen es einen Konflikt geben könnte. Sonst drohen dem Käufer später rechtliche Schwierigkeiten, wenn möglicherweise die Inhaber bevorrechtigter Marken Widersprüche gegen die gekaufte Marke erheben.

Diese Regeln gelten international und im Internet

Soll die Marke auch international genutzt werden, hilft das Deutsche Patent- und Markenregister nicht mehr weiter: Europaweiten Schutz genießt eine Marke nur mit der Eintragung im EU-Markenregister. Außerhalb der EU müssen Schutzrechte in den einzelnen Ländern, in denen der Schutz gelten soll, eingetragen sein.

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Besondere Regelungen greifen auch, wenn die Internet-Domain einer Marke mit verkauft werden soll. Einer der häufigsten Denkfehler: „Man darf nicht davon ausgehen, dass die Internet-Domain, die den Markennamen trägt, automatisch zur Marke dazugehört und denselben Schutz genießt wie die Marke“, erklärt Rozijn.

Die Domain nutze zwar die Marke, aber die Domainregistrierung ist etwas gänzlich anderes als die Markenregistrierung. Die Internet-Domain einer Marke könne durchaus einen anderen Inhaber haben als die Marke selbst – und dieser wiederum wäre dann für einen Kaufinteressenten der richtige Ansprechpartner, um die Domain zu erwerben. Um die Domain zu nutzen, muss der Käufer also zum einen das Recht zur Nutzung der Marke erhalten und zum anderen vom Domain-Inhaber die Domain erwerben und über die Domainregistrierungsstelle umschreiben lassen. Eine davon ist zum Beispiel der Denic eG.

Zudem sollten Kaufinteressenten sich vergewissern, dass die Marke auch aktiv genutzt wird – sonst droht der Markenschutz zu verfallen. „Dieser erlischt nach fünf Jahren und einem Tag, wenn die Marke nicht genutzt wird“, erklärt Experte Rozijn. Wer die Risiken beim Markenkauf minimieren will, sollte sich daher auf etwas Recherchearbeit einstellen.

vivien.steinhuebl[at]finance-magazin.de