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Lichtmiete: Insolvenzverwalter zerrt Wirtschaftsprüfer vor Gericht

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Das Drama um die Deutsche Lichtmiete geht in die nächste Runde. Foto: klss777 – stock.adobe.com (KI-generiert)

Nächster Akt im Drama um die Deutsche Lichtmiete: Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß verklagt die Wirtschaftsprüfer der bankrotten Unternehmensgruppe auf Schadenersatz in Höhe von 16 Millionen Euro. Das gab seine Kanzlei Wallner Weiß heute in einer Mitteilung bekannt – ohne dabei allerdings den Namen des Wirtschaftsprüfers zu nennen.

Nach Informationen von FINANCE handelt es sich um FTSP Frisia-Treuhand Schädeke, eine in Oldenburg ansässige Unternehmensgruppe mit Schwerpunkten auf Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung und Steuerberatung. Auf eine kurzfristige Anfrage von FINANCE reagierte FTSP zunächst nicht.

Strategieberatung EY Parthenon belastet Wirtschaftsprüfer

Weiß stützt seine Klage auf ein „unabhängiges Gutachten“ der Strategieberatung EY Parthenon. Dieses komme zu dem Schluss, dass die Deutsche Lichtmiete und ihre drei Tochtergesellschaften aufgrund von Überschuldung bereits Ende 2019 Insolvenzanträge hätten stellen müssen, da „spätestens zu diesem Zeitpunkt keine positive Fortbestehensprognose mehr bestand“.

Laut Gutachten der zum Big-Four-Haus EY gehörenden Beratung waren zum 31. Dezember 2019 weder die liquiden Mittel noch die Einnahmen ausreichend, um die Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus zu decken. Die von FTSP – ohne Beanstandung – testierten 2019er-Jahresabschlüsse der Deutsche-Lichtmiete-Gruppe seien damit ebenso unwirksam wie die der Folgejahre.

Insolvenzverwalter Weiß will 28 Millionen Euro von FTSP

In der Klageschrift nimmt Weiß kein Blatt vor den Mund: „Nachdem die Beklagten nicht nur die Jahresabschlüsse der Gesellschaften geprüft, sondern auch einen (freiwilligen) Konzernabschluss der DLM-Gruppe erstellt hatten, waren ihnen deren Verhältnisse insgesamt bekannt. Insbesondere wussten sie aufgrund der Konsolidierung innerhalb der Gruppe, dass die hohen Umsätze zwischen den einzelnen Gesellschaften keine echte Ertragskraft bedeuteten und dem Invest der Anleger lediglich in sehr geringem Umfang ‚echte‘ Außenumsätze gegenüberstanden.“

Doch damit nicht genug: Weiß will FTSP bis Ende Jahres auch noch für die fehlerhafte Testierung der Jahresabschlüsse der drei Deutsche-Lichtmiete-Direktinvestitionsgesellschaften vor den Kadi zerren. Weitere 12 Millionen Euro an Schadenersatz verspricht sich der Insolvenzverwalter von diesem Schritt. Insgesamt beliefe sich die Klagesumme somit auf 28 Millionen Euro.

Lichtmiete-Rückkauf durch Gründer Hahn gescheitert

Für Weiß ist die Sache klar: „Nach geltendem Recht ist […] die beklagte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verpflichtet, den DLM-Gläubigern den […] entstandenen Insolvenzverschleppungsschaden zu ersetzen.“ Zudem sei anerkannt, dass ein „Ponzi-System“ wie das der Deutschen-Lichtmiete-Gruppe „per se zur Zahlungsunfähigkeit der betroffenen Gesellschaften führt“, so der unverhohlene Seitenhieb des Insolvenzverwalters in Richtung FTSP.

Ein Gericht wird nun über den weiteren Verfahrensverlauf entscheiden. Mitte Juli war der Rückkauf der Deutschen Lichtmiete durch den Gründer Alexander Hahn gescheitert, weil der Gläubigerausschuss der Deutschen Lichtmiete dessen Offerte abgelehnt hat.

Philipp Hafner ist Redakteur bei FINANCE. Er hat Volkswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth sowie an der University of Amsterdam studiert. Vor FINANCE arbeitete Philipp Hafner mehr als sechs Jahre bei der Verlagsgruppe Knapp/Richardi, zunächst als Volontär, anschließend dann als Redakteur für die Fachzeitschrift „Immobilien & Finanzierung“.